Versandkosten und Zahlungsbedingungen

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Lieferung, Transport, Versand, Gefahrübergang
1. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Sollen sie verbindlich sein, so ist auch die Verbindlichkeit schriftlich zu vereinbaren.
2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer im Einzelfall etwaig vereinbarten Anzahlung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Zeitpunkt, zu dem die Ware dem Transporteur übergeben oder auf eines unserer Fahrzeuge geladen wird oder der Zeitpunkt der Versandbereitschaft, soweit der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert wird, die der Käufer zu vertreten hat. Bei späteren Änderungen des Vertrages, die auf Initiative des Käufers vereinbart werden und die die Lieferzeit beeinflussen, verlängert sich diese in angemessenem Umfang.
3. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht rechtzeitige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung ohne unser Verschulden wesentlich erschweren oder unmöglich machen, einerlei, ob sie bei uns selbst oder einem Vorlieferanten eintreten.
4. Der Versand erfolgt grundsätzlich für Rechnung und auf Gefahr des Käufers, es sei denn, die Preise wurden ausdrücklich schrif tlich frei Bestimmungsort vereinbart. Die Ware wird außerdem grundsätzlich unverpackt geliefert. Versandweg, Transport- und Schutzmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl und Erfahrung überlassen. Wurde eine Verpackung vereinbart, erfolgt diese in handelsüblicher Weise gegen Aufpreis. Verpackungsmaterial und Hilfsmittel für die Beförderung (z.B. Unterlaghölzer) sind vom Käufer unverzüglich zurückzugeben, soweit sie nicht gekauft wurden. Bei Lieferung frei Verwendungsstelle des Käufers versteht sich der vereinbarte Preis stets frei Wagen an befahrbarer Straße. Die Abladung der Ware ist Sache des Käufers und geht zu seinen Lasten.
5. Mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Stelle, spätestens mit dem Verlassen unseres Werkes oder Lagers geht die Gefahr, auch bei „Lieferung frei Bestimmungsort“, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt, auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. Abholbereitschaft der Ware auf den Käufer über. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, die Ware nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Soweit eine von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerung länger als 4 Wochen dauert, hat der Käufer die üblichen Lagerkosten zu zahlen.
6. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Diesem ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
7. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns schriftlich zu benachrichtigen. Angelieferte Ware ist vom Käufer unbeschadet seiner Rechte aus § 8 entgegenzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist. Wir sind zu handelsüblichen Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer unzumutbar.
8. Im Rahmen des handelsüblichen Umfangs sind wir auch zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt.
9. Erklärt der Käufer vor Herstellung der bestellten Ware, diese nicht abnehmen zu wollen, hat er 40% des Vertragswertes als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten zu zahlen; der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt für beide Vertragspartner vorbehalten.
10. Erfolgt die Lieferung nicht fristgerecht, hat der Käufer uns eine Nachfrist zu setzen, die mindestens vierzehn Werktage zu betragen hat. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Käufers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Ist nach Ablauf der von dem Käufer gesetzten Frist die Ware nicht versandbereit gemeldet, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Beendigung des Vertrages in sonstiger Weise berechtigt, wenn er diese Konsequenz des fruchtlosen Fristablaufs zusammen mit der Fristsetzung schriftlich angedroht hat. Die erweiterte Haftung des Lieferers gemäß § 287 BGB ist ausgeschlossen.

Kaufpreis und Zahlung; Aufrechnung
1. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die in Preislisten und Katalogen angegebenen Preise ohne Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise schließen die Kosten für notwendige Verpackung nur bei schriftlicher Vereinbarung ein. Montagekosten gehen, soweit nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Soll die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, behalten wir uns eine angemessene Erhöhung des Entgelts für den Fall vor, dass sich die bei Vertragsabschluss gegebenen, für die Bestimmung des Entgelts maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Kosten für Material, Löhne, Transport und öffentliche Abgaben nicht unerheblich verändert haben.
2. Alle Rechnungen sind mit Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zahlbar (Fälligkeit). Ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Soweit der Käufer Unternehmer ist, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank Wir behalten uns den Nachweis eines darüber hinausgehenden Zinsnachteils vor.
3. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Schecks oder Wechsel werden vorbehaltlich ihres Eingangs mit Wertstellung desjenigen Tages gutgeschrieben, an dem wir endgültig über den Gegenwert verfügen können. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Kommt der Käufer mit einer etwaig vereinbarten Teilzahlung in Rückstand, so können wir die gesamte Restforderung sofort fällig stellen. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen gesetzten Frist verlangen. Das Bestimmungsrecht des Käufers, welche Forderungen durch Zahlungen des Käufers erfüllt werden, wird zugunsten der gesetzlichen Tilgungsregelung des § 366 Abs. 2 BGB abbedungen.
5. Wird für uns nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so können wir unsere Leistung verweigern, es sei denn der Käufer leistet auf unser Verlangen eine geeignete Sicherheit binnen angemessener Frist. Kommt der Käufer unserem berechtigten Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so können wir vom nVertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
6. Gegen Ansprüche, die wir gegenüber dem Käufer haben, kann dieser nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht wirksam geltend machen, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten ist.

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